AKTUELLE INFORMATIONEN – COVID-19

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zu Ihren wichtigsten Fragen in Bezug auf Ihren Wohnmobilurlaub.

Reisewarnung, Einreisebedingungen, Besonderheiten und Quarantänepflicht

1. Welche Regeln gelten auf den Campingplätzen in Deutschland?

Behalten Sie mit unserer Karte den Überblick!

2. Wie sehen die Rückreisebestimmungen in Deutschland aus?

Camper ab 12 Jahren müssen bei der Rückreise ein negatives Testergebnis oder einen Impf‐ oder Genesenennachweis vorlegen. Ist das Urlaubsland aktuell als Hochrisiko‐ oder Virusvariantengebiet eingestuft, müssen Camper unabhängig vom Alter vor Einreise nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und sich anschließend in eine 10‐tägige Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann frühestens nach 5 Tagen durch einen negativen Test beendet werden. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts.

3. Welche Regeln gelten bei der Einreise und Reiserückkehr im Ausland?

Stand: 26.01.2022 | Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Reisewarnung: Ja, Einstufung als Hochrisikogebiet.
  • Einreisebedingungen: Einreisende Personen benötigen einen negativen PCR‐ oder Schnelltest (max. 48 Stunden alt). Geimpfte und genesene Personen müssen nicht getestet werden. Alle entsprechenden Nachweise müssen in englischer oder polnischer Sprache vorgelegt werden.
  • Besonderheiten: Für die Durchreise auf dem Landweg aus Deutschland und anderen Schengenstaaten ist entweder eine vollständige Impfung, ein Nachweis über die Genesung binnen der letzten sechs Monate oder ein negativer COVID‐19‐Testnachweis (PCR‐ oder Antigentest) vorzuweisen.
  • Quarantänepflicht: Quarantänepflicht bei Einreise, wenn von nicht immunisierten Personen kein negativer Test vorgelegt werden kann (10 Tage, Freitesten möglich). Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Kinder unter 12 Jahren in Begleitung eines immunisierten oder negativ getesteten Erwachsenen, Berufskraftfahrer und Personal des Güter‐ und Personenverkehrs.
  • Reisewarnung: Ja, Einstufung als Hochrisikogebiet.
  • Einreisebedingungen: Seit dem 19. Februar 2022 ist die Einreise nach Slowenien wieder uneingeschränkt möglich. Es wird kein Nachweis mehr zum Impf‐, Test‐ oder Genesenenstatus gefordert. Auch etwaige Quarantänepflichten entfallen. Detaillierte Informationen zu den bei Einreise aus einem Risikogebiet zu beachtenden Quarantänebestimmungen bietet die Webseite der Deutschen Botschaft Laibach.
  • Besonderheiten: Die Durchreise durch Slowenien ist derzeit uneingeschränkt möglich. Bei der Weiterreise nach Kroatien ist ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Im öffentlichen Nahverkehr und in allen geschlossen Räumen des öffentlichen Lebens ist ein medizinischer oder FFP2‐Mund‐Nasen‐Schutz zu tragen. Das Betreten bzw. die Nutzung von medizinischen und sozialen Einrichtungen ist nur mit einem 3G‐Nachweis gestattet.
  • Quarantänepflicht: Aktuell keine Quarantänepflicht bei Einreise
  • Reisewarnung: Ja, Einstufung als Hochrisikogebiet.
  • Einreisebedingungen: Vollständig Geimpfte oder Genesene können ohne weitere Einschränkungen mit dem entsprechenden Nachweis einreisen, nicht immunisierte Personen benötigen einen negativen PCR‐ (max. 72 Stunden alt) oder Antigen‐Schnelltest (max. 48 Stunden alt). Wird ein entsprechender Nachweis nicht bei Einreise vorgelegt kann ein Test innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden. Vollständig geimpfte bzw. (positives PCR‐Ergebnis, zwischen 11 Tage und 6 Monate alt).
  • Besonderheiten: Kinder unter 15 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Sämtliche Beschränkungen im Land wurden aufgehoben, für den Zugang zu Einrichtungen im Gesundheitsbereich (Krankenhäuser, Pflegeheime, etc.) ist weiterhin ein sog. „Coronapass“, d. h. ein Nachweis über ein negatives Testergebnis oder über eine erfolgte vollständige Impfung oder Genesung erforderlich.
  • Quarantänepflicht: Aktuell keine Quarantänepflicht bei Einreise. 
  • Reisewarnung: Ja, Einstufung als Hochrisikogebiet.
  • Einreisebedingungen: Einreiseformular benötigt. Nicht‐immunisierte Personen müssen bei Einreise einen negativen PCR‐Test (max. 72 Stunden alt) oder Antigentest (max. 48 Stunden alt) vorlegen. Vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter sechs Jahren müssen nicht getestet werden. Mit Wirkung vom 1. Februar 2022 wird in Italien die Gültigkeit von Impfzertifikaten von neun auf sechs Monate reduziert.
  • Besonderheiten: Die Durchreise durch Italien mit dem eigenen Fahrzeug ist aus EU‐ bzw. Schengenstaaten bis max. 36 Stunden ohne Einschränkungen erlaubt. Für Personen ab 12 Jahren gilt für viele Bereiche des öffentlichen Lebens die 2‐G‐Regelung (u. a. öffentliche Verkehrsmittel, Hotels und Restaurants).
  • Quarantänepflicht: Keine Quarantänepflicht bei Einreise für immunisierte Personen, 5 Tage Quarantäne mit abschließendem Test für nicht immunisierte Personen ohne EU‐Zertifikat.
  • Reisewarnung: Ja, Einstufung als Hochrisikogebiet.
  • Einreisebedingungen: Einreiseformular benötigt. PCR‐Test (max. 72 Stunden) oder offizieller Antigentest (max. 48 Stunden) für Einreisende ohne vollständige Impfung, für Geimpfte und Genesene entfällt die Testpflicht bei entsprechendem Nachweis.
  • Besonderheiten: Bewertung nach „Ampelsystem“. Regionen werden in „grün“, „orange“ oder „rot“ eingestuft, bitte vor Abfahrt Status des Wohnorts prüfen (wird laufend aktualisiert). Für nicht immunisierte Personen aus roten Gebieten gilt eine erneute Testpflicht am 7. Tag nach der Einreise. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
  • Quarantänepflicht: Keine Quarantänepflicht bei Einreise für Einreisende aus grünen und orangen Regionen, sofern diese symptomfrei sind. Quarantänepflicht für nicht geimpfte Personen aus „roten“ Ländern (Freitesten frühestens am siebten Tag möglich), vollständig geimpfte Personen können die Quarantäne nach negativem Testergebnis am ersten Tag nach Einreise beenden.
  • Reisewarnung: Ja, Einstufung als Hochrisikogebiet.
  • Einreisebedingungen: Einreiseformular für Einreisende per Flugzeug. PCR‐Test (max. 72 Stunden alt) oder Antigen‐Schnelltest (max. 48 Stunden alt) für alle Einreisende (auch für Geimpfte und Genesene) ab 01.12.21, Kinder unter 12 sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
  • Besonderheiten: Vor Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden, Kinder unter 12 werden in die Erklärung des mitreisenden Erwachsenen aufgenommen, bei Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Dieser Fragebogen muss auch bei Reisen zwischen den Inseln ausgefüllt werden. Dies entfällt bei immunisierten Personen. Ab sofort gilt der Zustand der Alarmbereitschaft (estado de alerta), der weitreichende Lockerungsmaßnahmen umfasst. Der Zugang zu Restaurants, Bars und Diskotheken, touristischen Komplexen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, Hotels und sonstigen regionalen Unterkünften, Veranstaltungen und Fitness‐Studios wird nunmehr nicht mehr beschränkt. Testpflichten gibt es nur noch bei Besuchen in Altersheimen und Krankenhäusern, davon befreit sind Personen, deren Boosterimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Es gibt keinerlei Kapazitätsbeschränkungen, wie z. B. in Einkaufszentren, mehr.
  • Quarantänepflicht: Aktuell keine Quarantänepflicht bei Einreise.
  • Reisewarnung: Ja, Einstufung als Hochrisikogebiet.
  • Einreisebedingungen: Einreiseformular benötigt. PCR‐Test oder Antigen‐Schnelltest (max. 24 Stunden alt) für Einreisende ohne vollständige Impfung aus grünen Regionen, Testpflicht und 7 Tage Quarantäne für nicht immunisierte Personen, sowie Vorliegen eines zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder beruflichen Grundes aus orangen Regionen, Testpflicht und 10 Tage Quarantäne für nicht immunisierte Personen, sowie Vorliegen eines nachgewiesen dringenden Reisegrunds aus roten Regionen, für Geimpfte oder Genesene entfällt die Testpflicht bei entsprechendem Nachweis (unabhängig von Farbeinstufung).
  • Besonderheiten: Bewertung nach „Ampelsystem“, Regionen werden in „grün“ „orange“ oder „rot“  oder „scharlachrot“  eingestuft, bitte vor Abfahrt Status des Wohnorts prüfen (wird laufend aktualisiert). Nächtliche Ausgangssperre in Martinique von 19 bis 5 Uhr und Guadeloupe von 18 bis 5 Uhr.
  • Quarantänepflicht: Keine Quarantänepflicht bei Einreise für immunisierte Personen.
  • Reisewarnung: Ja, Einstufung als Hochrisikogebiet.
  • Einreisebedingungen: Für die Einreise aus Deutschland (und alle weiteren Länder der EU und des EWR) gelten seit dem 12. Februar 2022 keine COVID‐19‐bedingten Einreisebeschränkungen mehr.
  • Besonderheiten: Keine Corona‐Beschränkungen im Land
  • Quarantänepflicht: Aktuell keine Quarantänepflicht bei Einreise
  • Reisewarnung: Ja, Einstufung als Hochrisikogebiet.
  • Einreisebedingungen: Für die Einreise aus Deutschland (und alle weiteren Länder der EU und des EWR) gelten seit dem 9. Februar 2022 keine COVID‐19‐bedingten Einreisebeschränkungen mehr. Das Einreiseverbot aus Drittstaaten gilt derzeit bis einschließlich 31. März 2022.
  • Besonderheiten: Bei Symptomen, die auf eine COVID‐Erkrankung hinweisen, soll man zuhause bleiben. Erkrankte müssen zuhause bleiben und dürfen die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen beenden, wenn sie die letzten 48 Stunden fieberfrei waren. Das schwedische Gesundheitsamt hat Verhaltensempfehlungen veröffentlicht, die landesweit (auch für Geimpfte) gelten.
  • Quarantänepflicht: Aktuell keine Quarantänepflicht bei Einreise.
  • Reisewarnung: Ja, Einstufung als Hochrisikogebiet.
  • Einreisebedingungen: Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich in die Schweiz einreisen. Weitergehende Hinweise zu den Einreisebeschränkungen bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration.
  • Besonderheiten: Informationen zu den aktuell geltenden Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden. Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen.
  • Quarantänepflicht: Aktuell keine Quarantänepflicht bei Einreise.
  • Reisewarnung: Ja, Einstufung als Hochrisikogebiet.
  • Einreisebedingungen: Einreiseformular für alle Personen benötigt: Spain Travel Health‐Portal. Einreise nur möglich für Personen mit vollständiger Impfung mind. 14 Tage vor Reiseantritt, mit einem Genesenen‐Nachweis (max. 180 Tage alt), einem negativem PCR‐, LAMP‐, oder TMA‐Test (max. 72 Stunden alt) oder einem Antigen‐Tests (max. 48 Stunden alt). Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten:
    • Vor‐ und Nachname des Reisenden
    • Datum der Testabnahme
    • angewandtes Testverfahren
    • Sitzstaat des Labors
    • negatives Testergebnis
  • Besonderheiten: Für die Einreise nach Portugal auf dem Landweg ist ein PCR‐Test bzw. Antigen‐Test verpflichtend, der höchstens 72 (PCR) bzw. 48 (Antigentest) Stunden vor Einreise erfolgt ist. Inhaber eines Digitalen COVID‐Zertifikats der EU sind seit 6. Februar 2022 von der Testpflicht befreit.
  • Quarantänepflicht: Aktuell keine Quarantänepflicht bei Einreise.
  • Reisewarnung: Ja, Einstufung als Hochrisikogebiet.
  • Einreisebedingungen: Einreise ist nur mit Negativtest (PCR‐Test, nicht älter als 72 Stunden) und Online‐Anzeige möglich. Zwischen dem fünften und siebten Tag nach Einreise muss eine zweite PCR‐Testung vorgenommen werden. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Test‐ und Quarantänepflicht ausgenommen, außer bei Einreise aus Gebieten in denen die Omikron‐Mutation festgestellt wurde. In diesem Fall muss bei Einreise ein negativer PCR‐Test vorliegen und nach 24 Stunden und zwischen dem zehnten und vierzehnten Tag wiederholt werden. Des Weiteren wird ein Einreiseformular benötigt.
  • Besonderheiten:  Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können ohne Einschränkung wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Sehenswürdigkeiten, Kino), botanische und zoologische Gärten, Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Wellness‐ und Fitnesseinrichtungen und Kultureinrichtungen wie Kinos und Theater, sind geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten‐ und Pflegeheimen sind für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich. Restaurants und Hotels sind ohne Einschränkungen geöffnet.
  • Quarantänepflicht: Aktuell keine Quarantänepflicht bei Einreise.
  • Reisewarnung: Ja, Einstufung als Hochrisikogebiet.
  • Einreisebedingungen: Einreiseformular benötigt. PCR‐Test (max. 72 Stunden alt) oder Antigentest (max. 48 Stunden alt) für Einreisende ohne vollständige Impfung, für Geimpfte oder Genesene entfällt die Testpflicht bei entsprechendem Nachweis.
  • Besonderheiten: Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung. Cafés sind im Außenbereich, Restaurants auch im Innenbereich geöffnet.
  • Quarantänepflicht: Quarantänepflicht bei Einreise für nicht immunisierte Personen, die einen Test erst in Kroatien durchführen (bis negatives Ergebnis feststeht) und Personen, die keinen Test durchführen können (10 Tage).
  • Reisewarnung: Ja, Einstufung als Hochrisikogebiet.
  • Einreisebedingungen: Einreisende Personen aus „Hochrisikogebieten“ benötigen einen negativen PCR‐Test (max. 48 Stunden alt) oder Antigen‐Test (max. 24 Stunden alt) oder Nachweis einer Impfung oder Genesung. Bei Einreise aus „Sehr Hochrisikogebieten“ mit oder ohne Virusvarianten gilt auch eine Testpflicht für immunisierte Personen (PCR nicht älter als 48 Stunden, Antigen nicht älter als 24 Stunden).
  • Besonderheiten: Für Aufenthalte von weniger als zwölf Stunden benötigt man keinen Impf‐ bzw. Genesenen‐Nachweis oder negativen Test. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Mit Wirkung vom 18. Februar 2022 können Gastronomie, Geschäfte/Dienstleister sowie Sport‐ und Kulturstätten unter bestimmten Konditionen wieder bis 1 Uhr nachts öffnen. Zugang zu Innen‐ und Außengastronomie und kulturellen Veranstaltungen ist bis mindestens 24. Februar 2022 nur mit Zugangsbeweis (QR‐Code, 3G) möglich. In öffentlichen Innenräumen, wo keine 3G‐Regelung steht, gilt Maskenpflicht und die Pflicht 1,5 Meter Abstand zu halten.
  • Quarantänepflicht: Quarantänepflicht bei Einreise von Personen ab 12 Jahren aus einem „Sehr Hochrisikogebiet“ von 10 Tagen (Freitestung für Geimpfte nach 5 Tagen).
  • Reisewarnung: Ja, Einstufung als Hochrisikogebiet.
  • Einreisebedingungen: Grundsätzlich gilt für Personen bei der Einreise aus allen Ländern (auch EU/EWR/Schweiz) aktuell die 3G Regel – somit muss man geimpft, genesen oder getestet sein. Als Test gilt ein PCR‐Test (max. 72 Stunden alt) oder ein Antigentest (max. 24 Stunden alt) – Antigentests zur Eigenanwendung werden nicht akzeptiert. Die genauen Einreisebestimmungen sollten immer vor Abreise geprüft werden.
  • Besonderheiten: In Österreich gilt in weiten Teilen des öffentlichen Lebens die 2G‐Regel: Der Zugang zu Gastronomie, Hotels, Kulturveranstaltungen, körpernahen Dienstleistungen wie Friseure und allen Veranstaltungen mit über 25 Personen ist nur für Geimpfte und Genesene möglich.
  • Quarantänepflicht: Geimpfte und genesene Personen ohne Booster‐Impfung oder PCR‐Test unterliegen der Registrierungspflicht und müssen bis zur Vorlage eines negativen PCR‐Tests in Quarantäne. Personen ohne gültigen 2‐G‐Nachweis unterliegen ebenfalls der Registrierungspflicht und müssen 10 Tage in Quarantäne (Freitestung frühestens nach 5 Tagen).

4. Wo kann ich mich über die aktuellen Werte und Bestimmungen informieren?

Zum Auswärtigen Amt

Die schnellebigen Veränderungen der Corona‐Zahlen sowie der damit zusammenhängenden Regelungen lassen einen schnell den Überblick verlieren. Damit Sie jederzeit gut informiert sind, können wir die App „Darf ich das?“ empfehlen! Innerhalb dieser haben Sie die Möglichkeit, Orte sowie Themenschwerpunkte festzulegen, von denen Sie anschließend kompakt und übersichtlich alle notwendigen Informationen erhalten.

Die App steht sowohl im Apple App Store als auch im Goolge Play Store kostenfrei zum Download zur Verfügung.

5. Camping & Corona? Ja!

Auch in Zeiten von Corona ist Camping eine gute Idee. Mit der Reiseform Nummer 1 sind Sie immer auf der sicheren Seite, denn bei keiner anderen Urlaubsart war Abstand halten so einfach.

  • Reiseziel und Reisezeitraum flexibel halten: Entscheiden Sie erst am Abfahrtstag anhand der geltenden Coronaregeln, wo Ihre Reise hingehen soll. Campingplätze sind meist noch am selben Tag bequem per App oder über die Website buchbar – egal ob in der Ferne oder in der Nähe!
  • Kein Urlaub mit Menschenmassen: Züge, Hotels und Flugzeuge können beim Urlaub mit dem Camper stets vermieden werden.
  • Sie bestimmen die Speißekarte: Kochen Sie in der eigenen Küche.
  • Schnelle Planänderungen: Bestimmen Sie Ihre Reiseroute von heute auf morgen. Zwischenstopps? Kein Problem mit einem Camper von RENT AND TRAVEL!
  • Dem Alltagsstress entfliehen: Kein „Corona“ und keine „Krise“ während Ihres Camperurlaubs. Genießen Sie Ihren Urlaub ohne Fernseher und ohne Nachrichten.

6. Wie verhalte ich mich in der momentanen Situation am besten?

Gerade der Urlaub mit dem Reisemobil ermöglicht Ihnen die Flexibilität, die in der momentanen Situation benötigt wird. Kaum eine Art des Reisens bietet so viele Möglichkeiten, sich autark und eigenständig zu versorgen, seine Reiseziele anzupassen und trotz Coronavirus den wohlverdienten Urlaub zu genießen. Ob Küste, Wälder oder Berge – unsere Heimat hat viel zu bieten und wartet auch 2022 darauf, von Ihnen entdeckt zu werden.

 

Für jede Ihrer Reisen gilt: Das Fahrzeug wird selbstverständlich unter Einhaltung der AHA‐Formel (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) durch die Station an Sie übergeben. Zudem legen unsere Stationen sehr großen Wert auf eine hygienische Reinigung der Fahrzeuge, sodass auch hier kein Grund zur Sorge besteht. So sorgen wir für möglichst viel Schutz bei möglichst viel Normalität.

Wir unterstützen Sie in Ihrer Reiseplanung!

 

Gerne stellen wir Ihnen Informationen zu den Reisebedingungen und ‐regelungen innerhalb Deutschlands und Europas zur Verfügung. Diese gelten unter Vorbehalt und werden auf den jeweiligen Seiten laufend aktualisiert.

Informationen zu Reisezielen innerhalb Deutschlands finden Sie hier.

Informationen zu innereuropäischen Reisezielen finden Sie hier und auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Die schönsten Reiseziele Europas und Deutschlands können Sie unserer dazu angepassten Reiseliteratur entnehmen. Diese kennen Sie noch nicht? Kein Problem!

Mit „Landvergnügen“ – dem außergewöhnlich anderen Stellplatzführer – entdecken Sie Deutschland einmal ganz anders. Auch die schönsten Reiseziele in Europa werden Ihnen durch das eindrucksvolle Reisebuch „Yes we camp!“ auf besondere Art und Weise nahe gebracht.

7. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn es 2022 erneut zu Reiseeinschränkungen kommt?

Auch hierfür bietet Ihnen Hannover Camper eine Lösung. Bis 7 Tage vor Antritt der Mietdauer besteht kulanterweise die Option auf kostenfreie Umbuchung auf einen späteren Mietzeitraum. Voraussetzung für diese Kulanz ist ein Bestehen von Ausgangs‐, Kontakt‐ oder Reisebeschränkungen innerhalb Deutschlands bzw. Ihres Bundeslandes zum Zeitpunkt des Mietbeginns. Die Ersatzbuchung kann ausschließlich in der gleichen Kategorie, zu gleicher Mietdauer und bei ursprünglich gebuchter Station erfolgen. Diese Option gilt bis auf weiteres für alle Neubuchungen. Aufpreise aufgrund anderer Saisonkonditionen werden entsprechend berechnet.

8. Wie kann ich mit Hannover bezüglich einer bestehenden Buchung Kontakt aufnehmen?

Unser Support‐Team ist zwischen 9 und 16 Uhr für Sie erreichbar. Sie können uns telefonisch unter der Nummer 0511 12 35 72 18 oder per Mail an kontakt@hannover-camper.de erreichen. Bitte halten Sie Ihre Buchungsnummer bereit.